Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Kroatien neue Vorschriften für die Installation von Klimaanlagen an Gebäudefassaden, die darauf abzielen, das visuelle Erscheinungsbild städtischer Gebiete zu verbessern und den ästhetischen Wert von Gebäuden zu schützen.

Gemäß der neuen Verordnung ist es nicht gestattet, Außengeräte von Klimaanlagen an Gebäudefassaden zu installieren, die öffentlichen Räumen zugewandt sind. Dies betrifft alle Seiten von Gebäuden, die von der Straße oder öffentlichen Bereichen aus sichtbar sind, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf historischen und kulturellen Stadtzentren sowie Siedlungen von hohem ästhetischen und kulturellen Wert liegt.

Zulässige Installationsalternativen

Um eine effektive Klimatisierung ohne Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes von Gebäuden zu ermöglichen, sieht die Verordnung mehrere Alternativen vor:

  • Installation an Innenhofseiten — Das Außengerät kann an Gebäudeseiten montiert werden, die von öffentlichen Bereichen aus nicht sichtbar sind.
  • Dachpositionen — Wenn möglich, wird die Installation der Klimaanlage auf dem Dach des Gebäudes bevorzugt, da sie vom Bodenniveau aus praktisch nicht wahrnehmbar ist und das Fassadenbild nicht beeinträchtigt.
  • Installation in Technikräumen — Einige Gebäude, insbesondere Neubauten, verfügen über Technikräume oder speziell gestaltete Nischen, in denen das Außengerät untergebracht werden kann.
  • Begrünung und natürliche Barrieren — In Fällen, in denen die Sichtbarkeit des Gerätes nicht vermieden werden kann, wird die Verwendung von Grünbarrieren (wie Kletterpflanzen) empfohlen, um die visuelle Auswirkung des Gerätes zu reduzieren.

Strafen bei Nichteinhaltung

Die Verordnung sieht Strafen für Wohnungseigentümer, Gebäudeverwalter und Unternehmen vor, die an der Installation von Klimaanlagen beteiligt sind und die neuen Vorschriften nicht einhalten. Die Höhe der Bußgelder kann je nach Größe des Gebäudes und dem Grad der Sichtbarkeit des Gerätes an der Fassade variieren, kann aber auch die Verpflichtung zur Entfernung unsachgemäß installierter Geräte umfassen.

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